Anmeldung zur Messe
Wird die Durchführung der Messe aufgrund einer gesetzlichen Regelung zu COVID-19 behördlich untersagt, entstehen dem Aussteller keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Standplatzanmeldung. Ausgenommen davon sind Spezialanfertigungen im Standbau, deren Produktion vom Aussteller ausdrücklich bei wedesign freigegeben wurden. Kann der Aussteller aufgrund einer gesetzlichen Reisebeschränkung oder damit verbundenen Quarantänebestimmung an der Messe nicht teilnehmen oder ist die Teilnahme deswegen nicht zumutbar, so fallen keine Stornokosten lt. Pkt. 8 an.
Online ausfüllbares Anmeldeformular 2021 (PDF)
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Ausstellerfolder als Blätterkatalog
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)
Lebensmittelgesetz (PDF)
Registrierkassenpflicht
Umsatzsteuerpflicht (PDF)